AGB

1. Definition

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Chip-Upgrade und dem Vertragspartner im folgenden Kunde genannt. Änderungen oder Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung und jeweils nur für den Einzelfall. Die hier angeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen die durch uns geleistet werden. Spätestens mit dem Empfang der Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als vom Kunden angenommen.

2. Angebot, Vertragsschluss und Rücktritt

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch Chip-Upgrade.

3. Lieferung und Leistung

Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin schriftlich vereinbart. Höhere Gewalt, Behinderung durch behördliche und politische Maßnahmen, Materialmangel, erhebliche Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei unseren Lieferanten entheben uns für ihre Dauer von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behaltet wir uns vor, Schadensersatz steht dem Kunden in dem Fall nicht zu. Jede Änderung einer Bestellung kann eine Änderung des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermins zur Folge haben.

4. Preise

Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. Vereinbarungen am Tage der Lieferung und Leistung. Zahlung erfolgt nach Vereinbarung, ist nichts vereinbart so gilt die Zahlung als prompt fällig, ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p. Monat zu verrechnen, oder Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung zu verlangen, aber auch vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Produkt

Alle Angaben wie Leistung, Drehmoment, Verbrauch sind circa Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt. welche vom Kundenfahrzeug abweichen können. Eine Haftung dafür ist ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges mit der verrichteten Arbeit einverstanden.

6. Hinweis

Wir möchten den Kunden auf folgende mögliche Konsequenzen bei Nichteintragung der Softwareoptimierung in das Genehmigungsdokument oder beim Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) aufmerksam machen:

• Verwaltungsstrafe durch Bezirkshauptmannschaft
• Versicherungsschutz kann entfallen
• keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung gemäß § 57a
• Folgen wegen Steuerhinterziehung
• Erlöschen der Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
• Entfall der Gewährleistung und oder Garantie.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die von uns installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips/Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, wird sie von uns nicht übernommen (eine Motorgarantie kann gegen Aufpreis abgeschlossen werden).

Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV – Gutachten (das bei der Firma Chip-Upgrade für die meisten Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich ist) erlangt werden, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Käufer wird hiermit ausdrücklich über alle in Verbindung mit der Leistungssteigerung stehenden Folgen wie höhere Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebes, der Achsen und aller beweglichen Teile usw. und über die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer (als auch Abgasveränderungen, rechtliche Auswirkungen, sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) informiert. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Urheberrecht

Alle von Chip-Upgrade gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht.

Erfüllungsort für die Lieferung oder Leistung ist Neunkirchen, Gerichtsstand ist Wiener Neustadt, es gilt ausschließlich das österreichische Recht.

11. Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.

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